Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.